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   LSG Niedersachsen-Bremen, 06.04.2017 - L 8 SO 58/17 B ER   

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https://dejure.org/2017,97246
LSG Niedersachsen-Bremen, 06.04.2017 - L 8 SO 58/17 B ER (https://dejure.org/2017,97246)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 06.04.2017 - L 8 SO 58/17 B ER (https://dejure.org/2017,97246)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 06. April 2017 - L 8 SO 58/17 B ER (https://dejure.org/2017,97246)
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  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.04.2017 - L 8 SO 58/17
    Art. 1 Abs. 1 GG i.V. mit Art. 20 Abs. 1 GG gewährt einen Anspruch auf Gewährung eines menschenwürdigen Existenzminimums als Menschenrecht, das deutschen und ausländischen Staatsangehörigen, die sich in der BRD aufhalten, gleichermaßen zusteht (BVerfG, Urteil vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 10/10 u.a. - juris).

    Derartiges Vorbringen der Antragstellerin genügt nicht den - wegen des durch Art. 1 Abs. 1 GG i.V. mit dem Sozialstaatsprinzip gemäß Art. 20 Abs. 1 GG garantierten Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (vgl. BVerfG, Urteil vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 10/10 - juris Rn. 62 ff.) - niedrigen Anforderungen an die Glaubhaftmachung.

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.04.2017 - L 8 SO 58/17
    Umgekehrt kann der Erlass einer einstweiligen Anordnung in der Regel nicht beansprucht werden, wenn im Rahmen der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gebotenen Überprüfung (hierzu BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 1 BvR 569/05 juris) das Vorliegen eines Anordnungsanspruchs nicht mit zumindest überwiegender Wahrscheinlichkeit festgestellt werden kann.
  • BVerwG, 04.06.1992 - 5 C 22.87

    Sozialhilfe - Ausländer - Einreiseentschluß

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.04.2017 - L 8 SO 58/17
    Andererseits ist nicht auszuschließen, dass vorrangiger Zweck der Einreise der Antragstellerin gewesen ist, bei ihrer Familie zu leben (zum Ausschluss des Sozialhilfeanspruchs eines Ausländers, wenn der Zweck, Sozialhilfe zu erlangen, seinen Einreiseentschluss geprägt hat, vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1992 - 5 C 22/87 - juris; im Einzelnen hierzu Oppermann in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 1a AsylbLG 2. Überarbeitung, Rn. 28).
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